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Ärztehaftung auch bei zu wenig Aufklärung

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Die Arzt-Haftung gilt nicht nur bei Kunstfehler sondern auch bei Beratungsfehler zur bevorstehenden Behandlung

Patientenrechtegesetz 2013

Wer heute zum Arzt muss, der möchte verständlich und umfassend behandelt und aufgeklärt werden. Auch über die Wirkung von Medikamenten und Wechselwirkungen mehrerer Medikamente möchte der Patient heute informiert werden.

Aufklärung durch den Arzt und die Beipackzettel von Medikamenten

  • Eigentlich müsste der Arzt den Patienten von der Diagnose, über die anstehende Behandlung, bis hin zur Medikamentierung vollständig aufklären.
  • Es müssen nicht immer gleich "Kunstfehler" des Arztes sein um den Arzt in Haftung zu nehmen.
  • Und mal ehrlich, wer ließt die Beipackzettel und versteht das darin geschriebene?
  • Da wären die Risiken der Behandlung. Die Risiken eventueller operativer Eingriffe.
  • Die Risiken welche die Medikamente haben könnten, und so weiter.
  • Auch dann, wenn die Nebenwirkungen im Minimalbereich liegen. Was heißt, das wenn bei EINEM von „1.000 Patienten“ unliebsame Nebenwirkungen auftreten können, muss der Arzt darüber informieren.
  • Patientenrechtegesetz

Der behandelnde Arzt hatte das wohl versäumt

So jedenfalls bei einer Frau, welche an Brustkrebs erkrankte und eine Chemotherapie erhielt. Die Frau wurde über die Nebenwirkungen der Chemotherapie nicht ausreichend aufgeklärt. Die Folgen waren eine dauerhafter Haarausfall und die Tatsache das die Körperhaare auch nicht wieder nachwachsen würden.

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden

(OLG Köln, Urteil v. 21.03.2016, Az.: 5 U 76/14) "Nur" 3,2 Prozent der so behandelten Patienten würden dauerhaft ohne Haare leben müssen. So die Studie welche über 55 Monate lief.

Das hätte dem behandelten Gynäkologen bekannt sein müssen und, er hätte seine Patientin darüber aufklären müssen.


 

20.000 Euro Schmerzensgeld für die Patientin

Kopfhaare, Augenbrauen und Wimpern bei Frauen besonders wichtig. Da die Frau nun dauerhaft damit leben muss eine Perücke zu tragen und auch die Wimpern wie die Augenbrauen nicht nachwachsen würden, stellt das eine psychische und seelische Belastung da. Die Frau erhält ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro.

Das Argument des Krankenhauses

Das Krankenhaus argumentierte das die Frau sich auch nach Kenntnis des Risikos einer Chemotherapie unterzogen hätte. Das ließ das Gericht nicht gelten.

Patientenrechtegesetz

Der Patient ist nicht den Medizinern der Pharmaindustrie und Behandlungen ausgeliefert. Dafür soll das Patientenrechtegesetz sorgen. Aber auch der Patient hat seine Pflichten. Der Patient muss fragen wenn er was nicht verstanden hat. Es muss nicht immer eine dramatische Erkrankung wie Krebs sein.

Schon verschiedene Medikamente können unerwünschte Nebenwirkungen auslösen. Viele Menschen nehmen täglich geradezu einen Medikamentencocktail zu sich. So können aus Unverträglichkeit der Medikamente untereinander neue Krankheiten hinzukommen.

Fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker ihres Vertrauens

Das sollten Sie auch tun. Auch frei verkäufliche Nahrungsergänzungsmittel können eigene Nebenwirkungen auslösen. Im Verbund mit verschreibungspflichtigen Medikamenten um so mehr.

Auch hier gilt; vorbeugen und fragen ist immer besser als heilen.

Bleiben Sie gesund !


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